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Administrative Informationen zur Ausbildung als Bekleidungsgestalterin

Es wird keine Schulgebühr erhoben. Ausserkantonale Lehrlinge zahlen Schulgebühr nach Absprache.
Kosten pro Ausbildungsjahr:

  • Schulmaterial ca. Fr. 100.-
  • Modenschau ca. Fr. 200.- bis 600.-
  • Studienwoche ca. Fr. 350.-
  • Abschlussreise im 3. Lehrjahr ca. Fr. 600.- bis 1000.-

Zwischen der Schulleitung und den Auszubildenden wird ein Lehrvertrag abgeschlossen. Die Probezeit beträgt drei Monate. Die Lehrlinge sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Krankenversicherung ist Sache des gesetzlichen Vertreters der Lehrlinge.

Die Auszubildenden erhalten pro Lehrjahr eine Prämie von:

1. Lehrjahr: Fr. 200.- pro Jahr
2. Lehrjahr: Fr. 400.- pro Jahr
3. Lehrjahr: Fr. 600.- pro Jahr
 
Diese Entschädigung wird halbjährlich auf Semesterende hin ausbezahlt.



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