Vorlehrvertrag
Der Vorlehrvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Betrieb und der / dem Jugendlichen. Der Vorlehrvertrag wird durch die zuständige Stelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes geprüft und genehmigt.
Ferien
Die Ferien betragen mindestens 5 Wochen. Die Ferien müssen während der offiziellen Schulferien bezogen werden. Während der übrigen Schulferienzeit stehen die Lernenden den Vorlehrbetrieben an fünf Tagen pro Woche zur Verfügung.
Kosten
Die Vorlehre ist gebührenfrei. Für Lehrmittel, Material, Ausflüge und kulturelle Veranstaltungen sind Kosten von ca. 500.- vorzusehen. Reisespesen (zum Schul- und Arbeitsort) und Verpflegungskosten gehen zu Lasten der Lernenden.
Anmeldung
Anmeldungen für die Vorlehre sind vom 1. April bis 31. Juli möglich. Bei freien Plätzen können Nachmeldungen bis 31. Januar berücksichtigt werden. Anmelde- und Vertragsformulare sind beim Sekretariat der Schule und im Internet erhältlich.
Aufnahmeverfahren
Die Schlossbergschule prüft, ob die Voraussetzungen für eine Vorlehre erfüllt sind.