Geeignet als Vorlehrbetriebe sind erfahrene Klein-, Mittel- und Grossbetriebe und Privat-haushalte, welche die nötige Begleitung und Ausbildung der Jugendlichen während der Vorlehre gewährleisten können.
Vorlehrbetriebe, welche nicht über eine Bildungsbewilligung für die berufliche Grundbildung verfügen, werden im Verlauf des ersten Vorlehrjahres durch die zuständige Stelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes besucht und erhalten bei Eignung eine Bildungsbewilligung für die Vorlehre. Vorlehrstellen können also auch von Betrieben angeboten werden, die nicht in der beruflichen Grundbildung tätig sind.
Vorlehrbetriebe können ihre Eignung mit Hilfe einer Checkliste selber beurteilen:
Anstellung
- Der lernenden Person werden die Vertragsbedingungen erklärt.
- Es wird über die Arbeitsbedingungen informiert.
- Das Anforderungsprofil ist der lernenden Person bekannt.
Einführung
- Die für die Ausbildung Vorlehre zuständige Person ist bekannt, sie ist auch die Kontaktperson zur Berufsfachschule.
- Für die persönliche Begrüssung wird gesorgt.
- Über die Tätigkeiten und das Arbeitsumfeld des Betriebs wird informiert.
- Das Ausbildungsprogramm und die Lernziele werden besprochen.
- Die lernende Person wird über die Arbeits-, Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften informiert.
- Am Arbeitsplatz wird die lernende Person mit den für die Ausübung des Berufes erforderlichen Werkzeugen, Einrichtungen und den Arbeitsabläufen vertraut gemacht.
Bildungsprozess
- Die Ansprech- und Begleitperson vermittelt der lernenden Person schrittweise Arbeitsmethoden, führt in Arbeitsabläufe ein und überprüft beide.
- Die Begleitung und Anleitung der lernenden Person vor Ort ist jederzeit gewährleistet, auch bei Abwesenheit der/des Ausbildungsverantwortlichen.
- Die schulischen Leistungen der lernenden Person werden kontrolliert und besprochen.
- Die Entwicklung zur Selbstständigkeit wird gefördert.
- Die lernende Person wird nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert.
- Während der Vorlehre findet regelmässig ein Austausch statt. Bei Verlängerung der Probezeit oder nach 3 Monaten sowie Ende April wird der Einsatz der lernenden Person in einer schriftlichen Standortbestimmung festgehalten und die Berufsfachschule informiert.
- Die verantwortliche Person berücksichtigt soweit als möglich Rückmeldungen der lernenden Person.
Verantwortung Vorlehrbetrieb und Abschluss
- Bei Schwierigkeiten der lernenden Person kontaktiert der/die Verantwortliche je nach Situation die gesetzliche Vertretung, die Berufsfachschule und/oder das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
- Bei drohender Auflösung des Vorlehrvertrages informiert der Betrieb umgehend die Berufsfachschule.
- Der Austritt der lernenden Person ist geregelt.
Die Checkliste zur Eignungsabklärung als Vorlehrbetrieb und as Formular für die Standortbestimmung können hier als pdf-Dokument herunter geladen werden